Lern- u. Informationszentrum (LIZ) des SZE St. Pölten
Die LIZ-Schulbibliothek ist 11 Stunden pro Woche für dich geöffnet:
- für privates Lesevergnügen & Schullektüre
- für ruhige Freistunden & intensive Recherche
- für das Entlehnen von Büchern & das Ausborgen von DVDs
Ich freue mich auf deinen Besuch, Mag. Georg Wandl
Bibliotheksordnung
Wann darf die Bibliothek genutzt werden?
Das LIZ (Lern- und Informationszentrum = Schulbibliothek) steht allen in der Schule während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten können einzelne Schülerinnen und Schüler, Schülergruppen und Klassen die Bibliothek in Anwesenheit von Lehrerinnen und Lehrer oder Bibliothekarinnen bzw. Bibliothekare nutzen.
Können Bücher auch ausgeliehen werden?
Die Schulbibliothek ist eine Freihandbibliothek. Alle Bücher können im Bibliotheksraum benützt werden. Die Schulbibliothek ist auch eine Leihbibliothek. Die Öffnungs- und Verleihzeiten sind den Aushängen in der Bibliothek und der Schul-Homepage zu entnehmen.
Kostet die Entlehnung von Medien etwas?
Die Entlehnung von Medien erfolgt grundsätzlich kostenlos und ist nur zu den Öffnungszeiten möglich. Präsenzwerke (= Nachschlagewerke) sind von der Entlehnung ausgeschlossen. Es dürfen nur verbuchte Medien aus der Bibliothek mitgenommen werden.
Wie lange darf ich Medien ausleihen?
Bücher können bis zu drei Wochen, andere Medien eine Woche ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist bei Büchern vor deren Ablauf möglich, wenn sie nicht schon von anderen Leserinnen und Lesern reserviert sind und wenn sie vorgezeigt werden.
Darf ich entlehnte Medien an andere weitergeben?
Die Weitergabe der entlehnten Medien an Dritte ist nicht gestattet. Jede Person ist für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe derselben selbst verantwortlich. Vor Schulschluss oder Schulaustritt während des Jahres sind sämtliche entlehnten Medien zurückzugeben.
Wie werden die von der Schule angekauften Medien verwaltet?
Alle von der Schule angekauften Medien (Bücher, Zeitschriften/Magazine, audiovisuelle Medien) werden von der Bibliothek zentral verwaltet und allen Benutzerinnen und Benutzern zugänglich gemacht. In Ausnahmefällen können für Lehrpersonen Medien nach Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal auch außerhalb der Bibliothek gelagert werden (dauerhaft in Kustodiaten, Entlehnungen für die Dauer eines Schuljahres).
Darf im in der Bibliothek Unterricht abgehalten werden?
Unterricht ist im LIZ erwünscht – wenn möglich außerhalb der Öffnungszeiten. Die betreffenden Lehrpersonen sind dafür verantwortlich, dass der Raum wieder ordentlich hinterlassen wird. Die Bibliothek ist in erster Linie ein Leseraum. Deshalb muss auf eine ruhige Atmosphäre geachtet werden. Die Arbeit der anderen Personen soll nicht gestört werden.
Darf ich in der Bibliothek essen und trinken oder Straßenschuhe tragen?
Die Arbeitsplätze werden sauber und aufgeräumt zurückgelassen. Essen und Trinken ist nur außerhalb der Bibliothek möglich. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken sowie das Tragen von Straßenschuhen ist nicht gestattet. Medien, die nicht entlehnt werden, werden nach Verwendung zurückgestellt oder beim Bibliothekstisch abgegeben.
Was passiert bei Beschädigung oder Verlust entlehnter Medien?
Entliehene Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Beschädigte oder verlorene Medien sind auf eigene Rechnung zu beschaffen. Der Bibliotheksbenützer unterwirft sich mit der Inanspruchnahme der Bibliothek stillschweigend dieser Bibliotheksordnung, die Teil der Hausordnung der Schule ist.
Öffnungszeiten
| Dienstag bis Freitag | Mittagspause |
| Montag | Geschlossen |
| Dienstag | 5. Stunde |
| Mittwoch | 4., 5. + 6. Stunde |
| Donnerstag | 3., 4. + 5. Stunde |
| Freitag | 1., 2. + 3. Stunde |
| 1 Std. | 2 Std. | 3 Std. | 4 Std. | 5 Std. | Pause | 6 Std. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | |||||||
| Dienstag | |||||||
| Mittwoch | |||||||
| Donnerstag | |||||||
| Freitag |